AGB

1. Allgemeines ?

Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (dem Reiseb?ro oder sonstigen Reisevermittler) zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages. Sie erg?nzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und f?llen diese aus.

2. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht

2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag als Gesch?ftsbesorgungsvertrag zustande.

2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so best?tigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverz?glich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbest?tigung stellt noch keine Best?tigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

2.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der ?? 675, 631 ff. BGB ?ber die entgeltliche Gesch?ftsbesorgung.

2.4 F?r die Rechte und Pflichten des Kunden gegen?ber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschlie?lich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Gesch?ftsbedingungen.

3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Ausk?nfte, Hinweise

3.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Ma?gabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchf?hrung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der ?bergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden ?bermittelt werden.

3.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er nach den Umst?nden davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen w?rde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler nicht m?glich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verz?gerung die Durchf?hrung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gef?hrdet oder unm?glich macht.

3.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Ausk?nften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen f?r die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.

3.4 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdr?cklichen Vereinbarung zustande.

3.5 F?r die Richtigkeit erteilter Ausk?nfte haftet der Reisevermittler gem?? ? 676 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

3.6 Ohne ausdr?ckliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.

4. Pflichten des Reisevermittlers bez?glich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

4.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden ?ber Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdr?cklich erteilt worden ist.

4.2 Ansonsten besteht eine entsprechende Aufkl?rungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umst?nde einen ausdr?cklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.

4.3 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begr?ndeten Informationspflicht kann der Reisevermittler ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangeh?rige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsb?rgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.

4.4 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschr?nken sich auf die Erteilung von Ausk?nften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchen?blichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausl?ndischer Botschaften, Konsulate oder Tourismus?mter.

4.5 Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdr?ckliche diesbez?gliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erf?llen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informa-tionsstellen verweist.

4.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bez?glich der Information ?ber Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bez?glich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgema?nahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.

4.7 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden dar?ber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiser?cktrittskostenversicherung enthalten.

4.8 Eine weitergehende Verpflichtung bez?glich des Umfangs, den Deckungsschutz und den Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbez?glich keine anderweitige ausdr?ckliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm ?bergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen ?ber die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.

4.9 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen f?r die Reisedurchf?hrung erforderlichen Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdr?ckliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere f?r Telekommunikationskosten und - in Eilf?llen - den Kosten von Botendiensten oder einschl?giger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann f?r die T?tigkeit selbst eine Verg?tung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die T?tigkeit den Umst?nden nach nur gegen entsprechende Verg?tung geschuldet war.

4.10 Der Reisevermittler haftet nicht f?r die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und f?r den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die f?r die Nichterteilung oder den versp?teten Zugang ma?geblichen Umst?nde vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften

5.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur f?r die Vermittlung von Fl?gen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Gesch?ftsr?umen oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.

5.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverh?ltnisses verbunden.

5.3 Dem Kunden gegen?ber wird der Reisevermittler jedoch ausschlie?lich als Vermittler eines Luftbef?rderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft t?tig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch gegen?ber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Be-stimmungen zu beachten.

5.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bez?glich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unber?hrt.

5.5 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bez?glich Steuern und Flughafengeb?hren nicht etwas anderes ausdr?cklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisevermittler kalkulierte Verg?tung seiner T?tigkeit f?r den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des R?cktritts oder der Nichtinanspruchnahme kann der Reisevermittler hierf?r die von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte einziehen sowie zus?tzlich ein im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Bearbeitungsentgelt fordern.

5.6 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und haftet dieser gegen?ber f?r die Zahlung. Eine f?r diese Inkassot?tigkeit gegebenenfalls erfolgende Verg?tung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.

5.7 Der Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und au?ergerichtlich geltend machen.

5.8 F?r das Vertragsverh?ltnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes f?r inl?ndische Fl?ge und ? soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar ? unmittelbar, wie inl?ndische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer ?bereinkommen. Erg?nzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Bef?rderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

6. Aufwendungsersatz, Verg?tungen, Inkasso, Zahlungen

6.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des ? 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdr?ckliche Vereinbarung getroffen wurde.

6.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegen?ber dem Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise f?r den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierf?r Voraussetzung, dass dies gegen Aush?ndigung eines g?ltigen Sicherungsscheins gem?? ? 651k BGB geschieht.

6.3 Die Regelung in Ziffer 5.2 gilt entsprechend f?r Stornokosten (R?cktrittsentsch?digungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begr?ndete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.

6.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm f?r die Vermittlung entstehenden Aufwendungen verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umst?nden nach f?r erforderlich halten durfte.

6.5 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.2 und 5.3 erfolgt sind.

6.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegen?ber kann der Kunde Anspr?che gegen?ber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erf?llung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zur?ckbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass f?r das Entstehen solcher Anspr?che eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers urs?chlich oder miturs?chlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gr?nden gegen?ber dem Reisekunden f?r die geltend gemachten Gegenanspr?che haftet.

7. Selbstst?ndige Verg?tungsanspr?che des Reisevermittlers

Selbstst?ndige Verg?tungsanspr?che des Reisevermittlers gegen?ber dem Kunden bed?rfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Gesch?ftsr?umen des Reisevermittlers und einem entsprechenden m?ndlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers hierauf getroffen werden kann.

8. Reiseunterlagen

8.1 Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgeh?ndigt wurden, insbesondere Buchungsbest?tigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollst?ndigkeit, insbesondere auf die ?bereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu ?berpr?fen.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler ?ber dem Kunden erkennbare Fehlern, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverz?glich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bez?glich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ?ber die Schadensminderungspflicht (? 254 BGB) eingeschr?nkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entf?llt vollst?ndig, wenn die in 8.1 bezeichneten Umst?nde f?r ihn nicht erkennbar waren.

9. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegen?ber den vermittelten Reiseunternehmen

9.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Anspr?chen gegen?ber den vermittelten Unternehmen beschr?nkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die f?r den Kunden hierf?r von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.

9.2 Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erkl?rungen oder Unterlagen besteht nicht. ?bernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er f?r den rechzeitigen Zugang beim Empf?nger nur bei von ihm selbst vors?tzlich oder grob fahrl?ssig verursachter Fristvers?umnis.

9.3 Bez?glich etwaiger Anspr?che des Kunden gegen?ber den vermittelten Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung ?ber Art, Umfang, H?he, Anspruchsvoraussetzun-gen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

10. Haftung des Reisevermittlers

10.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdr?ckliche Vereinbarung mit dem Kunden ?bernommen hat, haftet er nicht f?r das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Vertr?gen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.

10.2 Ohne ausdr?ckliche diesbez?gliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bez?glich der vermittelten Leistungen selbst nicht f?r M?ngel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachsch?den, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. ? 651a Abs. 2 BGB den Anschein begr?ndet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.

10.3 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unber?hrt.

10.4 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrl?ssigkeit beschr?nkt, soweit eine etwaige Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht vertragliche Hauptpflichten des Reisevermittlers oder Anspr?che des Kunden aus K?rpersch?den betrifft.

11. Ausschlussfrist f?r die Geltendmachung von Anspr?chen des Kunden gegen?ber dem Reisevermittler

11.1 Anspr?che wegen nicht vertragsgem??er Erf?llung der Beratungs- und/oder Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierf?r ausdr?cklich die Schriftform empfohlen.

11.2 Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen (bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht fr?her als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Anspr?che gegen den Reisevermittler begr?ndenden Umst?nde Kenntnis erlangt.

11.3 Die Frist wird nicht gewahrt durch Geltendmachung von Anspr?chen gegen?ber den Reiseunternehmen, welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben.

11.4 Die Geltendmachung von Anspr?chen durch den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.

12. Fremde Inhalte, Disclaimer

Bei der Umsetzung dieser Website verlassen sich die onlineweg.de oder ihre Partnerb?ros auf Inhalte, die von Dritten, insbesondere von Leistungstr?gern und Reiseveranstaltern zur Verf?gung gestellt werden ("fremde Inhalte"). Da es der onlineweg.de oder ihren Partnerb?ros nicht m?glich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, wird keinerlei Garantie f?r deren Richtigkeit ?bernommen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere f?r Produktbeschreibungen und Datenbankeintr?ge.

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13. Sicherheit

Dank der leistungsstarken Verschl?sselungstechnologien SSL (Secure Sockets Layer) und TLS (Transport Layer Security) sind alle Ihre Transaktionen gesch?tzt. SSL und TLS verschl?sseln Kreditkartennummer, Adressdaten, Telefonnummer u.a., bevor sie ?ber das Internet geschickt werden. Ihre zahlungsrelevanten Daten (Kreditkartennummer, Bankverbindung) werden nach Bearbeitung Ihrer Buchung gel?scht, es erfolgt keine Speicherung in unseren Datenbanken.

4. Verj?hrung

14.1 Anspr?che des Kunden gegen?ber dem Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Anspr?che des Kunden aus unerlaubter Handlung - verj?hren in einem Jahr.

14.2 Die Verj?hrung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Umst?nden, die den Anspruch gegen den Reisevermittler begr?nden und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrl?ssigkeit erlangen m?sste.

14.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Verhandlungen ?ber geltend gemachte Anspr?che oder die den Anspruch begr?ndenden Umst?nde, so ist die Verj?hrung gehemmt, bis der Kunde oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verj?hrung von einem Jahr tritt fr?hestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverh?ltnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschlie?lich deutsches Recht Anwendung.

15.2 Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.

15.3 F?r Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden ma?gebend. F?r Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des ?ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gew?hnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gew?hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.

15.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angeh?rt, f?r den Kunden g?nstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

16. Schlu?bestimmungen

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Gesch?fts- und Vermittlerbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der ?brigen Bestimmungen hiervon unber?hrt.